Allgemeine Geschäftsbedingungen der
ESB-Fertiggaragen GmbH

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Allgemeines und Geltungsbereich

Verwenderin dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die ESB-Fertiggaragen GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer,
Laarer Straße 70, 33739 Bielefeld. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Abwicklung aller von uns durchgeführten Verkäufe und Lieferungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt.

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Verfügungsgewalt über das Grundstück, Zuwegung

Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die alleinige Verfügungsgewalt über das Grundstück besitzt, auf dem die
gelieferten Waren nach dem Vertrag montiert werden sollen. Etwaige nicht erteilte zivilrechtliche Befugnisse zur Montage der
Garage/Carport gehen zu Lasten des Kunden und berühren die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Das Nichtvorliegen einer zivilrechtlichen Genehmigung zur Errichtung der Garage/Carport begründet kein Rücktrittsrecht. Der Kunde hat eine gefahr- und
hindernisfreie Zufahrt zur Baustelle (LKW mit Gesamtgewicht von 15to, Durchfahrtsbreite von 3,00m) zu gewährleisten. Die Zuwegung zum Montageort muss befestigt sein, es ist mindestens ein geschotterter verdichteter Boden bauseits vorzuhalten

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Planungsrate, Zahlung

Der Kunde zahlt eine Anzahlung in Form einer Planungsrate. Wir sind berechtigt, Dritte zur Zahlungsentgegennahme mit einer schriftlichen Vollmacht zu versehen, andernfalls haben sämtliche Zahlungen nur an uns zu erfolgen.

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Genehmigungen, Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist für die öffentlich- und privatrechtlichen Genehmigungen zuständig. Uns und durch uns beauftragte Personen ist es durch den Kunden gestattet, sein Grundstück zwecks Auftragsabwicklung zu betreten, auch in Abwesenheit des Kunden. Der Kunde hat die Grundstücksgrenzen, Baulinien und -höhen anzugeben und den zur Montage notwendige Strom zu stellen. 

Sollte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, die Errichtung eines Baugerüstes erforderlich sein, ist dies bauseits durch den Kunden, auf dessen Kosten, rechtzeitig vor Montagebeginn vorzunehmen und aufzustellen.

Der Kunde hat eine Produktionsfreigabe in Form eines Abrufs der Garage/Carport zu erteilen. Nach dem Abruf der Garage/Carport wird diese produziert. Technische Änderungswünsche des Kunden können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ohne Aufpreis berücksichtigt
werden. Sofern der Kunde den Abruf der Garage erklärt, ohne dass ihm eine etwaig erforderliche öffentlich- oder privatrechtliche
Genehmigung zur Errichtung der Garage vorliegt, so fällt das Risiko der Nichtgenehmigung in seine Sphäre. Auf eine Nichtgenehmigung kann sich der Kunde nach Abruf der Garage nicht berufen.

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Bauantragsservice

Der von uns angebotene Bauantragsservice umfasst die Vorbereitung eines Bauantrages und ist kostenpflichtig. Die Kosten
für den Bauantragsservice sind unserem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung selbst ist
kundenseitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Auch die Kosten eines in
Einzelfällen zu beauftragen öffentlich-rechtlich Vermessungsingenieurs sind kundenseitig zu tragen. Typenstatik und Typenblätter werden von uns auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Führen wir den Bauantragsservice durch, hat uns der Kunde die notwendigen Planungsunterlagen auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen und sämtliche Gebühren, Aufwendungen und
sonstige Kosten zu bezahlen

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Fundament

Das Fundament ist vom Kunden gemäß unseren Angaben zu fertigen. Der für uns tätige Monteur weist den Kunden vor der Montage auf etwaige Mängel an dem Fundament hin. Sofern der Kunde ohne vorherige Behebung solcher Mängel am Fundament, auf welche dieser durch den Monteur hingewiesen wurde, die Montage der Garage/des Carports anordnet, können wir keine Gewährleistung für Mängel an der Garage/dem Carport übernehmen, die durch Mängel am Fundament, auf welche der Kunde hingewiesen und zur Beseitigung aufgefordert wurde, verursacht wurden. Bei der Montage muss das Fundament trocken, fest, eben, waagerecht, schnee- und eisfrei sowie frei zugänglich sein.

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Abdichtungs-, Anschlussarbeiten

Die durch uns vorzunehmende Montage umfasst den Aufbau und die Verankerung mit dem bauseits gefertigten Fundament. Für eventuell erforderliche Abdichtungen zum Boden (d.h. zwischen Wandunterkante und Boden) oder zu angrenzenden Gebäuden sowie einen eventuellen Anschluss an angrenzende Gebäude oder auch Abwasserleitungen ist vom Kunden selbst Sorge zu tragen.

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Ausführung und Ausstattung

Ausführung und Ausstattung des Werkes (Ware) ergeben sich aus dem Bauvertrag. Im Übrigen sind wir berechtigt, den Inhalt der Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen. In den von uns bereit gestellten Fundamentplänen und Bauzeichnungen enthaltene Angaben über die Oberfläche des Bodens, Höhenverhältnisse und sonstige örtliche Gegebenheiten außerhalb der geplanten baulichen Anlage sind nicht verbindlich und von uns nicht geschuldet. Insoweit sind – soweit nicht zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich etwas Anderes geregelt ist – ausschließlich die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich. Abbildungen, Maße, Zeichnungen oder andere technische Daten sind annähernd und beinhalten Außenmaße über alles. Geringere Farbabweichungen sind möglich, da es sich um Naturfarben handelt. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten. Die Ausführung der Garage(n)/Carport(s) erfolgt als Stahlkonstruktion ohne Boden.

Angaben Dritter in Werbemedien oder Prospekten oder mündliche Aussagen Dritter zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind nicht verbindlich. Insoweit ist allein dieser Bauvertrag maßgeblich.

Sonderwünsche bzw. Abweichungen vom Bauvertrag sind möglich, wenn diese nach unserer Prüfung und Entscheidung technisch möglich und baurechtlich zulässig sind und zwischen uns und dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung hierüber geschlossen wurde. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande sind wir nicht verpflichtet, Sonderwünsche zu berücksichtigen und sind berechtigt, die Leistungen nach Maßgabe dieses Bauvertrages nebst Ausführungsunterlagen und Bauzeichnungen auszuführen.

Eigenleistungen des Kunden sind erst nach Abnahme des Werkes möglich. Soweit der Kunde Eigenleistungen erbringt, übernehmen wir für die Ausführung solcher Arbeiten keinerlei Haftung.

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Termine

Feste Terminzusagen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit berechtigt den Kunden erst zum Rücktritt, nach dem dieser uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese nicht eingehalten wurde. Können auszuführende Arbeiten jahreszeitlich bedingt nicht bis zu dem vertraglich festgehaltenen Wunsch des Kunden für den Lieferzeitpunkt ausgeführt werden, haben wir diese in einem Zeitraum nachfolgend von bis zu 6 Monaten zu erbringen, in dem Witterungsverhältnisse vorliegen, aufgrund derer eine fachgerechte Ausführung der ausstehenden Tätigkeiten sichergestellt ist. Bei Streik, höherer Gewalt oder eines anderen von uns nicht zu vertretenden, für uns unabwendbaren Ereignisses, verlängern sich mitgeteilte Liefertermine bis zum Wegfall des Hindernisses, welches zur Nichteinhaltung des Termins geführt hat, nachfolgend um bis zu 6 Monate.

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Abnahme

Wir werden das Werk (Ware) nach Fertigstellung und Abnahme an den Kunden übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß fertig gestellt ist. Am Tag der Fertigstellung findet die Abnahme, die gemeinsame Besichtigung des Werkes statt (Abnahme). Die Besichtigung wird unsererseits durch einen für uns tätigen Monteur durchgeführt. Im Rahmen der Besichtigung benennt der Kunde ausstehende Restarbeiten und Mängel, damit wir in die Lage versetzt werden, diese soweit zutreffend zu beseitigen.

Bei der Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll geführt und vom Monteur und dem Kunden unterzeichnet. In dem Protokoll sind alle bekannten und sichtbaren Mängel aufzuführen, auch soweit hierüber keine Einigkeit besteht. Im Übrigen steht es einer Abnahme gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer ihm von uns gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist. Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle einer unberechtigten Abnahmeverweigerung des Kunden berechtigt sind, Rechte gegenüber dem Kunden geltend zu machen (z.B. Schadensersatzansprüche, Rücktritt).

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Rechte bei Mängeln

Alle Beanstandungen, als auch Rechte des Kunden wegen Mängeln sind in Textform, also z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail an uns zu richten. Der Kunde kann zunächst nur Nacherfüllung verlangen; hierzu gewährt uns der Kunde eine angemessene Frist.

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Rücktritt

Der Kunde kann zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Rücktrittsfällen auch dann vom Vertrag zurücktreten, falls sein ordnungsgemäß gestellter öffentlich-rechtlicher Bauantrag von der Behörde nicht genehmigt wird und es uns nicht möglich ist, die Ablehnungsgründe durch eine Anpassung des Produktes bzw. des Vertrages auszuräumen. Der Kunde verpflichtet sich, den öffentlich-rechtlichen Ablehnungsbescheid innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt in Fotokopie zukommen zu lassen. Legt er den Ablehnungsbescheid nicht oder verspätet vor, ist ein diesbezüglich gewährtes Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde einen Ablehnungsbescheid vorlegt, der auf einen Bauantrag zurückzuführen ist, der nicht den originären Verwendungszweck der Nutzung einer Garage (Unterstellen eines Fahrzeugs) beinhaltet, sondern eine abweichende oder zweckentfremdete Nutzung der Garage vorsieht. Wir sind neben den gesetzlichen geregelten Rücktrittsfällen auch berechtigt, bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen und Rohstoffmangel vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, sofern ein Hindernis nur von vorübergehender Natur ist oder von uns zu vertreten ist.

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Schadensersatz

Ist der Kunde aus gesetzlichen Gründen nicht zur Auflösung des Vertragsverhältnisses (insbesondere durch Rücktritt oder
Anfechtung) berechtigt und verweigert auch nach Ablauf einer ihm von uns gesetzten 14-tägigen Nachfrist zur Abnahme die
Vertragsdurchführung, hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 15% der Brutto-Auftragssumme zu zahlen. Dem Kunden wird
ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale sei. Uns bleibt vorbehalten, einen über diesen Pauschalbetrag hinausgehenden Schaden durch eine ggf.
eingetretene Wertminderung der Ware ergänzend geltend zu machen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die aufgrund von Vorsatz- oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind und nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten)
durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die auf bauseitigen Leistungen zurückzuführen sind (z.B. selbst erstellte
Fundamente, bauseitige Abdichtungsmaßnahmen, nachträgliche Einbauten oder Umbauten). Sollte der Kunde nach der Montage der
Garage Einbauten oder Umbauten vorgenommen haben, in Kenntnis, dass die Garage einen Mangel aufweist, so kann er bei
einer Rüge des Mangels nicht den Rück- und Wiedereinbau der Einoder Umbauten durch uns verlangen.
Im Falle von durch den Kunden verschuldeten Verzögerungen betreffend der Anlieferung und Montage der Ware, die nach
schriftlicher Terminabstimmung entstanden sind, sind wir berechtigt, unsere hierdurch entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen sowie Lagergebühren in Höhe der ortsüblichen Sätze zu erheben. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass im konkreten Fall ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist

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Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person, ist der Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

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Anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist der Kunde Verbraucher gelten zusätzlich die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des Wohnsitzlandes des Kunden.