Baugenehmigung für die Garage Alle Informationen und Fakten

Baugenehmigung für die Garage - Alle Informationen und Fakten

Wer auf seinem Grundstück eine eigene Garage oder einen Carport errichten möchte, um seinen PKW oder sein Motorrad besser vor Diebstahl oder Witterungseinflüssen zu schützen, der muss sich nicht nur mit einer zielführenden Planung auseinandersetzen. Neben der Frage nach den richtigen Maßen für die Garage und der bestmöglichen Ausstattung, sind es vor allem rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden sollten. Insbesondere die sogenannte Baugenehmigung für die Garage bzw. die Baugenehmigung für einen Carport spielen dabei immer wieder eine Rolle. Vielerorts im Netz lassen sich teilweise widersprüchliche Informationen finden: Während der Garagenhersteller A propagiert, dass das Bauen ohne Baugenehmigung heutzutage in fast jedem Bundesland möglich sei, wird auf der Webseite von Hersteller B darauf verwiesen, dass sich die offiziellen Regelungen in unregelmäßigem Turnus verändern. Beide Informationen sind zumindest teilweise richtig. Warum genau das so ist und was Sie rund um das Thema Baugenehmigung für die Garage und den Bauantrag für den Carport unbedingt berücksichtigen sollten, verraten wir von ESB Ihnen im nachfolgenden Ratgeber.

Die Garage und die Baugenehmigung – deutschlandweit nicht einheitlich geregelt

Wer ein Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen möchte, für den steht ganz klar fest, dass er hierfür eine offizielle Baugenehmigung benötigt. Das ist deutschlandweit einheitlich geregelt und jeder Häuslebauer hat sich an diese Vorschrift zu halten. Eine einheitliche Regelung bezüglich einer Baugenehmigung für eine Garage gibt es hingegen nicht. Jedes Bundesland entscheidet gewissermaßen selbst, ob der Bau einer Garage ohne Baugenehmigung möglich und erlaubt ist oder nicht. Die beiden Richtlinien, die hierbei zur Geltung kommen, sind einmal die jeweilige Landesbauordnung sowie die jeweilige Garagenverordnung. In der Landesbauordnung finden Sie als zukünftiger Garagenbesitzer den Hinweis darauf, ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage benötigen oder nicht. Sämtliche Informationen rund um den Bauantrag für die Garage finden Sie hingegen in der landesspezifischen Garagenverordnung.

Ob Sie einen Bauantrag für Ihre Garage stellen müssen oder nicht, hängt aber nicht nur mit den jeweiligen Verordnungen zusammen, sondern ist außerdem abhängig von der Größe Ihrer Garage. Für klassische Einzelgaragen werden weniger häufig Bauanträge und Baugenehmigungen verlangt als für Doppelgaragen oder gar Reihenanlagen. Nicht entscheidend ist dagegen die Bauart Ihrer neuen Garage. Prinzipiell macht es keinen Unterschied, ob Sie sich für eine hochwertige und preisattraktive Fertiggarage entscheiden oder ob Sie stattdessen eine teure gemauerte Garage errichten möchten. Auch die Frage, ob die Garage freistehend ist oder nicht, macht für das Bauamt Ihrer Region keinen Unterschied. Einzig die jeweiligen Verordnungen sowie die Größe spielen eine Rolle.

Die Garage ohne Baugenehmigung – In welchem Bundesland ist das erlaubt?

Eingangs wurde bereits beschrieben, dass die landesspezifischen Verordnungen sich in unregelmäßigen Abständen ändern. Dementsprechend sind viele Angaben, die sich heute im Netz finden lassen, noch veraltet. Bis vor einiger Zeit gab es nur drei Bundesländer, in denen es möglich war eine Garage ohne Baugenehmigung rechtmäßig zu errichten. Diese Bundesländer waren Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Mittlerweile kann auch in Niedersachen, Hamburg und dem Saarland prinzipiell ohne Baugenehmigung gebaut werden. Dasselbe gilt für verschiedene weitere Bundesländer mit Ausnahme von Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Diese drei Bundesländer werden allerdings erst im nächsten Abschnitt dieses Ratgebers besprochen.

In den Bundesländern, in denen Sie sich einen Bauantrag für die Garage grundsätzlich sparen können, müssen Sie sich im Gegenzug an bestimmte Vorgaben halten. Garagen ohne Baugenehmigung zu errichten, ist in diesen Bundesländern nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese haben in der Regel mit der Größe, der Höhe und dem Raumumfang der Garage zu tun. Auch der Ort, an dem die Garage errichtet werden soll, kann Auswirkungen darauf haben, ob eine Baugenehmigung fällig wird oder nicht. So sind beispielsweise in Berlin Garagen mit einer maximalen Grundfläche von 30 m² grundsätzlich genehmigungsfrei. In Hessen dagegen lautet die Maßgabe, dass maximal 40 cbm umbauter Raum erlaubt sind. Eine Baugenehmigung für eine Garage in Brandenburg benötigen Sie nicht, wenn die von Ihnen geplante Garage keine Grundfläche größer als 50 m² besitzt.

Sämtliche Faktoren, die eine Rolle beim Baugenehmigungsverfahren spielen können, werden nachfolgend noch einmal aufgelistet:

Garage mit Baugenehmigung – Diese Bundesländer verlangen einen Bauantrag

Dem einen oder anderen mag es vielleicht unfair erscheinen, aber wer eine Garage bauen möchte, muss in den Bundeländern Bremen, Bayern und Nordrhein-Westfalen praktisch immer einen Bauantrag stellen. Dies ist in den jeweiligen Landesbauordnungen so vorgesehen. Hierbei gibt es die Möglichkeit den klassischen Weg zu wählen oder aber einen vereinfachten Bauantrag für die Garage zu stellen. Grundsätzlich müssen Sie im Normalfall aber die folgenden Unterlagen parat haben, um den Bauantrag ordnungsgemäß stellen zu können:

Der Carport und die Baugenehmigung – Gibt es Unterschiede zur Garage?

Viele Menschen sind der Auffassung, dass Garagen und Carports zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sind und dementsprechend auch in rechtlichen Verordnungen anders zu behandeln wären. Immerhin wird ein Carport im Vergleich zur Garage meist verschieden definiert. Wer jedoch einen Blick auf unsere Einzelcarports oder unsere Doppelcarports wirft, der kann besonders mit Blick auf die Ausstattung feststellen, dass die Unterschiede marginal sind. Dementsprechend sind Baugenehmigungen für Carports genauso zu behandeln wie die Baugenehmigung für eine Garage.

In Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland müssen zukünftige Carport-Besitzer prüfen, ob sie für ihren Carport eine Baugenehmigung benötigen oder nicht. Das Bauen ohne Baugenehmigung ist in denselben Bundesländern möglich, die weiter oben bereits angesprochen wurden. Dabei ist es grundsätzlich gleich, ob Sie einen Carport mit Außenwänden errichten wollen, ob die Konstruktion aus Holz besteht oder ob Sie auf einen Carport von ESB aus langlebigem und trotzdem preisattraktivem Stahl setzen.

Bauen ohne Baugenehmigung – Was kann passieren?

Ganz gleich, ob Sie sich in einem Bundesland ohne Baugenehmigung dazu entschieden haben, die maßgeblichen Vorgaben nicht einzuhalten, oder ob Sie in einem Bundesland, in dem Sie eigentlich eine Baugenehmigung für Ihren Carport oder Ihre Garage benötigt hätten, ganz einfach ohne Baugenehmigung gebaut haben – die Folgen können äußerst unangenehm und vor allem sehr kostspielig sein. Sollte das Bauamt auf Ihre Vorgehensweise aufmerksam werden und eine Prüfung in Erwägung ziehen, kann schlimmstenfalls der Abriss der neu errichteten Garage bzw. des Carports drohen. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern muss außerdem auch auf eigene Kosten durchgeführt werden. Dementsprechend empfiehlt es sich von Beginn an mit offenen Karten zu spielen und sich frühzeitig bei den zuständigen Behörden nach dem vorgeschriebenen Vorgehen zu erkundigen.

Wir von ESB bieten Ihnen eine dritte Alternativ an, die für Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern unter Umständen auch Kosten sparen kann. Mit unserem Bauantragsservice können Sie Ihre Baugenehmigung für Ihre Garage ganz einfach und unkompliziert von unseren Experten vorbereiten lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie das Recht auf Ihrer Seite haben und sind mit unserem Team immer gut beraten. Für mehr Informationen zu unserem Service und unserem Portfolio sprechen Sie uns einfach an. Wir erwarten Sie an unseren mehr als 15 Standorten in ganz Deutschland, bieten Ihnen alternativ aber selbstverständlich auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon an.

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